Auftragsarten


Informieren Sie sich in diesem Abschnitt über die möglichen Auftragsarten. Für spezielle Auftragsarten (z.B. Lastschrift, Einzugsermächtigung) ist eine eigene Vereinbarung mit der Volksbank notwendig.

Unter anderem finden Sie hier Hilfe zu den Themen Eigenübertrag, Eilüberweisung, eps-Zahlungen, EU Standardüberweisung, Finanzamtszahlung, Lastschriftverfahren und Überweisungen im In- und Ausland.

Hinweis: Sie können Ihre Zahlungsaufträge auch vor Fälligkeit mit einem Durchführungstermin versehen an Ihre Volksbank senden. Diese sog. "Terminaufträge" werden bankseitig gewartet und von Ihrer Volksbank zum Durchführungstermin automatisch verarbeitet. Mittels Volksbank Internet-Banking können Sie Aufträge mit einem Durchführungstermin bis max. 360 Tage in der Zukunft beauftragen.
Informieren Sie sich hier über die Auftragsart "Überweisung Inland".

Bei Eigenüberträgen erfolgt die Belastung am Auftraggeberkonto und die Gutschrift am Empfängerkonto mit derselben Wertstellung (Valuta). Hilfestellung zu diesem Thema finden sie hier.

Eilüberweisungen werden priorisiert behandelt und am schnellsten Weg dem Konto des Begünstigten gutgeschrieben.

Die Finanzamtszahlung ermöglicht Ihnen die Erstellung von Zahlungsaufträgen in einer Norm, welche vom Finanzamt automatisiert verarbeitet werden kann.

Mit der Finanzamtszahlung können Sie komfortabel mehrere unterschiedliche Abgabenzahlungen an Finanzämter durchführen. Dabei werden die Steuernummer und die einzelnen Abgabeninformationen mit deren Beträgen an den Zahlungsempfänger weitergeleitet, der damit Ihre Zahlung eindeutig zuordnen kann.

eps (electronic payment standard) ist ein einfaches, sicheres und kostenloses Zahlungssystem für Einkäufe in Web-Shops.

Bei der Auftragsart Lastschrift ist der Zahlungsempfänger berechtigt, fällige Forderungen, für deren Geltendmachung nicht die Vorlage einer Urkunde erforderlich ist, im Lastschriftverkehr einzuziehen.

Bei der Auftragsart Einzugsermächtigung ist der Zahlungsempfänger berechtigt, fällige Forderungen, für deren Geltendmachung nicht die Vorlage einer Urkunde erforderlich ist, im Einzugsermächtigungsverfahren einzuziehen.
Der Zahlungsempfänger (Auftraggeber) hat von jedem Zahlungspflichtigen, dessen Verbindlichkeiten im Wege des Einzugsermächtigungsverfahrens von dessen Konto eingezogen werden sollen, eine Ermächtigung für diese Vorgangsweise hereinzunehmen. Zusätzlich ist eine gesonderte Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger (Auftraggeber) und Bank notwendig. Die Auftragsart Einzugsermächtigung steht somit im Volksbank Internet Banking nicht standardmäßig zur Verfügung.

Seit 01.07.2003 werden grenzüberschreitende Zahlungsaufträge, die bestimmte Kriterien erfüllen, zu den gleichen Preisen abgewickelt wie eine Inlandsüberweisung. Für derartige Überweisungen innerhalb der EU-Binnenzahlungsländer steht Ihnen die Auftragsart EU-Standard-Überweisung zur Verfügung.

Die Auftragsart Überweisung Ausland steht Ihnen für Aufträge in fremden Währungen (z.B. USD) zur Verfügung. Ebenso für alle Aufträge, welche die Kriterien der EU-Standard-Überweisung nicht erfüllen.