Unter Börseusancen versteht man die Handelsgewohnheiten an einer Börse. Dies sind meist ungeschriebene Regeln, die von allen anerkannt werden und damit verbindlichen Rechtscharakter bekommen. Aus diesem Grund ist es bei der Erfassung von Börsenorders unbedingt nötig, diese Usancen zu beachten. Folgende Inhalte werden mittels Börseusancen geregelt:
- Börsenkalender:
Der Börsenkalender dient zur Unterscheidung von Handelstagen und Nicht-Handelstagen. Orders mit Tagesgültigkeit können nur an Handelstagen aufgegeben werden. Das Ende der Gültigkeit einer Börseorder kann ebenfalls nur ein Handelstag sein. Das Volksbank Wertpapier Banking System prüft die eingegebenen Gültigkeiten und korrigiert etwaige Falscheingaben sofort (z.B. Gültig bis 30.9.2007 eingegeben => Korrektur auf 28.9.2007, da der 30.9. ein Sonntag ist).
- Kleinste Stückelung:
Die kleinste Stückelung zeigt Ihnen an, welche kleinste Einheit von einem Wertpapier gehandelt werden kann. Für jedes Wertpapier ist definiert, in welchen Einheiten geordert werden darf. Eine kleinste Stückelung von 1.000 EUR bei einer Anleihe bedeutet beispielsweise, dass nur eine Nominale von 1.000 EUR bzw. ein Vielfaches davon geordert werden kann. Im Volksbank Wertpapier Banking wird überprüft, ob die georderte Menge der kleinsten Stückelung entspricht. Ist dies nicht der Fall (will man z.B. von einer Anleihe mit kleinster Stückelung 1.000 EUR nur 100 EUR handeln), so erhält man die Fehlermeldung "Fehler: Die angegebene Stückzahl ist unzulässig!".
- Schlusseinheit und Mindestschluss:
Diese beiden Felder geben an, welche Mengen von einem Wertpapier an einer Börse gehandelt werden können. Die Schlusseinheit stellt dabei die kleinste handelbare Einheit für eine Order dar. Die Mindestschlusseinheit definiert die Untergrenze, ab der die Schlusseinheiten gelten. An den Börsen sind Schlusseinheit und Mindestschluss abhängig von der jeweiligen Handelsart.
Beispiel:
Schlusseinheit = 1 Stück
Mindestschlusseinheit = 10 Stück
==> Eine Order über 7 Stück ist nicht möglich!
==> Eine Order über 10, 11, 12, ... Stück ist möglich!
- Gültigkeit:
Die Gültigkeit gibt an, wie lange eine noch nicht ausgeführte Order maximal an einer Börse bleibt bevor sie gestrichen wird. Folgende Gültigkeiten sind im Volksbank Wertpapier Banking möglich:
Beispiele:
- Tagesgültig
- gültig bis Monatsultimo (Monatsende)
- gültig bis nächstem Monatsultimo (nächstes Monatsende)
- neunzig Tage
Die maximale Ordergültigkeit im Volksbank Wertpapier Banking beträgt 90 Kalendertage.
- Besonderheiten bei Kapitalveränderungen oder Dividendenausschüttungen:
Kapitalveränderungen oder Dividendenausschüttungen haben an den einzelnen Börsen unterschiedliche Auswirkungen: In XETRA werden Orders nach einer Dividendenausschüttung bzw. Kapitalveränderungen gestrichen.
- Limitzusätze:
Limitzusätze geben an welcher Kurs erreicht werden muss, bevor eine Order ausgeführt wird bzw. ob Teilausführungen möglich sind. Die möglichen Limitzusätze hängen sehr stark von den jeweiligen Börseplätzen ab.
Beispiele:
- Immediate or Cancel (nur tagesgültig möglich, Teilausführungen sind möglich, Rest wird gestrichen)
- Fill or Kill (nur tagesgültig möglich, sofortige komplette Ausführung oder Streichung)
- Limit (Verkauf zum Limit oder besser, Kauf zum Limit oder billiger)
- Stop Market (nach Erreichen des Stop-Limits, Kauf/Verkauf bestens)
- Stop Limit (nach Erreichen des Stop-Limits, Kauf zum Limit oder billiger bzw. Verkauf zum Limit oder besser)
Problematik:
Es ist eine Vielzahl an höchst unterschiedlichen Börsen mit unterschiedlichen Limitzusätzen und unterschiedlichen Gültigkeiten zu beachten. Wenn eine Eingabekombination an einer Börse nicht zulässig ist, wird eine Fehlermeldung ausgegeben (Meldung: „Die gewählte Kombination ist nicht zulässig.“).